Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat ( vollständiges Milchgebiß ) im Abstand von jeweils 12 Monaten. Die Maßnahmen dienen der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie der Vorbeugung von Karies und Gingivitis.
Im Alter von 6 bis 18 Jahren sollte eine halbjährliche Kontrolle erfolgen. Das Sozialgesetzbuch V regelt erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz bei Einhaltung dieser Vorgabe.
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollte es dem Zahnarzt ermöglicht werden, den Durchbruch der Milch- und der bleibenden Zähne zu kontrollieren. Hier können Durchbruchsstörungen und Entwicklungsstörungen der Zahnzahl, der Zahnstruktur sowie der Zahnform entdeckt werden. Im vorliegenden Falle muss der Behandlungsbedarf ( z.B. Kieferorthopädie ) festgelegt werden. Entsprechend der Durchbruchszeiten kann schon mit 6 Monaten eine Kontrolle erforderlich sein, da der Durchbruch beispielsweise der unteren Schneidezähne mitunter Schmerzen bereitet. Häufig treten auch Allgemeinsymptome ( Fieber, Durchfall, Schlafstörungen ) auf.
Medikamentöse “Zahnungshilfen” ( mit Kamille oder Lokalanästhetika ) sind von eingeschränkter Wirksamkeit. Zu empfehlen ist Schmerzlinderung durch Druckstimulation ( Beißringe, Ohr eines Teddybärs ). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht zu klein sein, da sie sonst verschluckt werden können.
Ab dem Durchbruch der bleibenden Seitenzähne ( ab 6 Jahren ) ist die Versiegelung der Fissuren eine wichtige kariesprophylaktische Maßnahme.
Bei Erwachsenen ist in der Regel eine mindestens jährliche Untersuchung sinnvoll. Auch hier definiert das Sozialgesetzbuch V erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz bei Erwachsenen ab 18 Jahren ( Bonusheft ).
Die zahnärztliche Kontrolle dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie der Vorbeugung von Karies und Gingivitis bzw. Parodontitis.
Individualprophylaktische Maßnahmen zur Vorbeugung von Karies und Gingivitis bzw. Parodontitis gehören bei Erwachsenen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daß dies in Zukunft auch so bleiben wird, dürfte jedem klar sein. Hier ist die Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt. Der Zahnarzt kann mit wenigen Mitteln das Karies- und Gingivitis- bzw. Parodontitisrisiko feststellen und definieren, welche Maßnahmen in welcher Frequenz erforderlich sind. Dies kann individuell zu halb- oder vierteljährlichen Kontrollen führen.
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Martin Schaller
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