Zahnarztpraxis MEINNAME
Zahnmedizin | Leistungsumfang
Prophylaxe | Kontrolle
Die Paragraphen 21 (Gruppenprophylaxe), 22 (Individualprophylaxe), 26 (Kinderuntersuchung/Zahnärztl. Früherkennung), 30 (Zahnersatz) des “Sozialgesetzbuches V(SGB V)” und die entsprechenden Abschnitte der “Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen” regeln die Ansprüche der Patientinnen und Patienten gesetzlicher Krankenkassen. Hieraus geht hervor, wie oft man zahnärztliche Untersuchungen in Anspruch nehmen kann bzw. muss (§ 30 SGB V), um maximale Zahlungszuschüsse gesetzlicher Krankenkassen für Zahnersatz zu erhalten (Bonusheft). Unabhängig von gesetzlichen Regelungen ist jedoch ein Zahnarztbesuch ein- bis zweimal im Jahr sinnvoll. Unter Umständen kann er sogar viermal erforderlich sein. Dies muss individuell mit Ihrem Zahnarzt abgeklärt werden. Aufgrund unterschiedlicher Bedingungen werden nachfolgend Kinder und Erwachsene differenziert.
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KINDER


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat ( vollständiges Milchgebiß ) im Abstand von jeweils 12 Monaten. Die Maßnahmen dienen der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie der Vorbeugung von Karies und Gingivitis.
Im Alter von 6 bis 18 Jahren sollte eine halbjährliche Kontrolle erfolgen. Das Sozialgesetzbuch V regelt erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz bei Einhaltung dieser Vorgabe.  
Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen sollte es dem Zahnarzt ermöglicht werden, den Durchbruch der Milch- und der bleibenden Zähne zu kontrollieren. Hier können Durchbruchsstörungen und Entwicklungsstörungen der Zahnzahl, der Zahnstruktur sowie der Zahnform entdeckt werden. Im vorliegenden Falle muss der Behandlungsbedarf ( z.B. Kieferorthopädie ) festgelegt werden. Entsprechend der Durchbruchszeiten kann schon mit 6 Monaten eine Kontrolle erforderlich sein, da der Durchbruch beispielsweise der unteren Schneidezähne mitunter Schmerzen bereitet. Häufig treten auch Allgemeinsymptome ( Fieber, Durchfall, Schlafstörungen ) auf.
Medikamentöse “Zahnungshilfen” ( mit Kamille oder Lokalanästhetika ) sind von eingeschränkter Wirksamkeit. Zu empfehlen ist Schmerzlinderung durch Druckstimulation ( Beißringe, Ohr eines Teddybärs ). Die Gegenstände dürfen jedoch nicht zu klein sein, da sie sonst verschluckt werden können.
Ab dem Durchbruch der bleibenden Seitenzähne ( ab 6 Jahren ) ist die Versiegelung der Fissuren eine wichtige kariesprophylaktische Maßnahme.  

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ERWACHSENE


Bei Erwachsenen ist in der Regel eine mindestens jährliche Untersuchung sinnvoll. Auch hier definiert das Sozialgesetzbuch V erhöhte Zuschüsse für Zahnersatz bei Erwachsenen ab 18 Jahren ( Bonusheft ).
Die zahnärztliche Kontrolle dient der Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie der Vorbeugung von Karies und Gingivitis bzw. Parodontitis.
Individualprophylaktische Maßnahmen zur Vorbeugung von Karies und Gingivitis bzw. Parodontitis gehören bei Erwachsenen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Daß dies in Zukunft auch so bleiben wird, dürfte jedem klar sein. Hier ist die Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt. Der Zahnarzt kann mit wenigen Mitteln das Karies- und Gingivitis- bzw. Parodontitisrisiko feststellen und definieren, welche Maßnahmen in welcher Frequenz erforderlich sind. Dies kann individuell zu halb- oder vierteljährlichen Kontrollen führen.

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Adresse

Zahnarztpraxis
Martin Schaller
Wartburgstraße 2
08525 Plauen
Telefon: 0 37 41 / 58 45 58

www.zaller-plauen.de
post@zaschaller-plauen.de

Behandlungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 + 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 + 14:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 + 13:00 - 16:00 Uhr
Montag: 09:00 - 12:00

und nach Vereinbarung

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